Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten, korrekt als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wird im Rahmen von Rechtsstreiten oder selbständigen Beweisverfahren im Auftrag von Gerichten erstellt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird der Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Jürgen Günther, seit 2002 von Gerichten in Berlin und Brandenburg regelmäßig mit der Beantwortung von gerichtlichen Beweisbeschlüssen beauftragt.